§1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden Dienstleistungen zu erbringen:
Planung und Durchführung von Werbekampagnen basierend auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Durchführung eines Gesprächs mit dem Auftraggeber zur Ausarbeitung der Kampagnenstrategie.
Analyse der Zielgruppe und Ermittlung des benötigten Bild- und/oder Videomaterials.
Vereinbarung und Durchführung eines Drehtages zur Erstellung des erforderlichen Bild- und/oder Videomaterials.
Erstellung und Übermittlung von Werbeanzeigen zur Abnahme durch den Auftraggeber.
Veröffentlichung der freigegebenen Werbeanzeigen auf den Plattformen Meta (Facebook & Instagram). Wöchentliche Optimierung der Kampagnen für die Dauer von mindestens 3 Monaten.
Optional: Weitere Drehtage zur Optimierung der Kampagne nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
§2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer die Kampagnen gemäß den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen (z. B. Stellenanzeige oder Angebotsbeschreibung, Zielgruppe, Vorteile, Leistungen, Anforderungen) planen und durchführen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erbringung der Leistungen hinzuzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber in vollem Umfang verantwortlich.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor dem geplanten Drehtermin alle beteiligten Mitarbeiter über die bevorstehenden Dreharbeiten zu informieren und deren ausdrückliche Zustimmung zur Teilnahme einzuholen. Sollte der Auftragnehmer am Drehort erscheinen und es fehlen Mitarbeiter, die zur Mitwirkung bereit sind, bleibt das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des vereinbarten Honorars.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verletzung von Film- und Drehrechten an den vereinbarten Drehorten. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Einholung notwendiger Drehgenehmigungen und für die Klärung von Bildrechten.
Situations- und/oder umstandsbedingte Abweichungen von Drehbüchern oder ganzen Videoideen am Drehtag sind zulässig und stellen keine Vertragsverletzung dar. Der Auftragnehmer kann für diese Abweichungen nicht haftbar gemacht werden, und die Dienstleistung gilt trotzdem als erfüllt.
Sollte der Auftraggeber oder seine Mitarbeiter nicht zu den vereinbarten Dreharbeiten erscheinen oder die Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten verweigern, bleibt die vereinbarte Vergütung vollständig fällig.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Erfolgsgarantien bezüglich Aufrufe, Follower oder allgemeinen Erfolg, insbesondere wenn der Kunde Änderungen wünscht, die die Performance beeinträchtigen könnten.
Ein Drehtag gilt nur dann als verbindlich festgelegt, wenn dieser vom Auftraggeber mindestens eine Woche im Voraus geplant und schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt die Planung durch den Auftraggeber kurzfristiger, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Drehtags, und alle entsprechenden Vereinbarungen sind unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Drehtage auch kurzfristig und ohne Vorankündigung zu planen und durchzuführen.
§3 Garantie für qualifizierte Anfragen (Leads)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der im Angebot oder Vertrag festgelegten Anzahl qualifizierter Anfragen (Leads) für die vom Auftraggeber beauftragte Kampagne.
Ein qualifizierter Lead liegt vor, wenn eine Person über eine Werbeanzeige des Auftragnehmers das bereitgestellte Anfrage- oder Bewerbungsformular vollständig ausfüllt, die darin enthaltenen Pflichtfragen beantwortet und anschließend automatisiert oder manuell im Lead-Management-System des Auftragnehmers erfasst wird. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die vollständige und nachverfolgbare Erfassung im System des Auftragnehmers. Eine nachgelagerte Kontaktaufnahme oder eine weitergehende Bekundung von Interesse durch den Lead – etwa in einem Telefonat – ist nicht erforderlich, um den Lead als qualifiziert einzustufen. Ein Lead gilt nur dann als qualifiziert, wenn er von einer natürlichen Person stammt und im Formular nachvollziehbare, wahrheitsgemäße und technisch erreichbare Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) angegeben wurden. Offensichtlich automatisierte oder manipulierte Eintragungen (z. B. Bots, Fantasienamen, unzustellbare E-Mail-Adressen, Telefonnummern mit systematischer Fehlerstruktur) gelten nicht als qualifiziert. Die Nichterreichbarkeit eines Leads trotz formal korrekter Angaben berührt die Qualifikation hingegen nicht.
Sollte ein Mitarbeiter eingestellt oder ein Neukundenauftrag abgeschlossen werden, bevor die vereinbarte Anzahl qualifizierter Leads erreicht ist, entfällt die Pflicht zur weiteren Erbringung zusätzlicher Anfragen.
Sollten die garantierten Leads (Bewerbungen/Auftragsanfragen) nicht erreicht werden, führt der Auftragnehmer die Kampagne ohne weitere Dienstleistungsgebühren fort, bis das Ziel, das im Angebot oder Vertrag festgelegt wurde, erreicht ist. Es ist lediglich weiterhin das Werbebudget durch den Auftraggeber zu tragen.
Die in Ziffer 4 beschriebene Fortführung der Kampagne ohne weitere Dienstleistungsvergütung gilt ausschließlich unter folgenden Bedingungen:
a. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Onboarding-Videos vollständig anzusehen und die darin vermittelten Inhalte umzusetzen. Die Garantie greift nur bei nachweislich aktiver und ernsthafter Mitwirkung an der Zusammenarbeit. Dies umfasst insbesondere das fristgerechte Beantworten von Rückfragen, die Umsetzung empfohlener Maßnahmen und die regelmäßige Kommunikation mit dem Auftragnehmer.Darüber hinaus müssen sämtliche Mitwirkungspflichten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig erfüllt worden sein. Nur bei vollständiger Mitwirkung im Sinne dieser Vereinbarung bleibt die Garantie wirksam.
b. Es muss während der gesamten Vertragslaufzeit ein Werbebudget von mindestens 30,00 € pro Tag ununterbrochen zur Verfügung stehen, sofern im Angebot oder in einem ergänzenden Vertrag keine abweichende Budgethöhe schriftlich vereinbart wurde. Wird das tägliche Werbebudget unterschritten oder unterbrochen, entfällt die Garantie.
c. Der Auftraggeber hat als Zahlungsmittel für die eingesetzte Werbeplattform eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen.Die Nutzung alternativer Zahlungsmethoden wie Lastschrift, PayPal oder Bankkonto ist grundsätzlich zulässig, führt jedoch dazu, dass die Garantie gemäß Abschnitt 5 nicht greift.Wird die Kreditkarte gesperrt, abgelehnt oder nicht rechtzeitig ersetzt, oder wird eine alternative Zahlungsmethode genutzt, entfällt der Anspruch auf die garantierte Fortführung der Kampagne.
d. Die im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellte Plattform zur Verwaltung eingehender Leads (Lead-Management-System) ist durch den Auftraggeber regelmäßig und aktiv zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die systematische Zuordnung der Leads in die vorgesehenen Statusspalten der Kanban-Ansicht sowie die fortlaufende Pflege von Notizen zu jedem einzelnen Lead. Die Notizen müssen nachvollziehbare Angaben zu Gesprächsinhalten, Kontaktversuchen, Rückmeldungen und sonstigen relevanten Informationen enthalten. Eine unterlassene, unregelmäßige oder nicht ernsthafte Nutzung dieser Funktionen stellt eine Verletzung der vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflicht dar und führt zum Erlöschen der Erfolgsgarantie.
e. Das verwendete Werbekonto muss während der gesamten Laufzeit aktiv und funktionsfähig sein. Im Falle einer Sperrung oder Deaktivierung durch die Plattformanbieter oder dem Auftraggeber entfällt die Garantie ebenfalls.
6. Ein Lead gilt als qualifiziert, auch wenn der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Anfrage keinen Kontakt mit dem Lead aufnimmt oder geplante Termine verschiebt, sofern es sich um einen Werktag handelt.
7. Der Auftragnehmer garantiert keine bestimmten Leistungskennzahlen oder Ergebnisse, außer denen, die ausdrücklich im Vertrag oder Angebot festgelegt wurden. Ergebnisse, die für andere Auftraggeber erzielt wurden, dienen lediglich zu Demonstrationszwecken und dürfen nicht als Hinweis auf zukünftig zu erwartende Resultate verstanden werden.
8. Verhindert der Auftraggeber die Kontaktaufnahme mit den Bewerbern oder verhindert Bewerbungsgespräche, gelten die betreffenden Bewerber dennoch als qualifiziert.
9. Wenn der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einen durch die Dienstleistung des Auftragnehmers generierten Bewerber einstellt, gilt die Garantie des Auftragnehmers rückwirkend als erfüllt.
10. Sofern im Angebot oder Vertrag schriftlich eine bestimmte Anzahl an Einstellungen zugesichert wurde (z. B. „1 Einstellung garantiert“), verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenfreien Fortführung der Kampagne, bis die genannte Anzahl erreicht wurde. Die Garantie gilt ausschließlich bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung im Angebot. Mündliche Nebenabreden oder nicht dokumentierte Zusagen begründen keinen Anspruch auf diese Garantie. Während der Garantiephase erfolgt keine weitere aktive Optimierung durch den Auftragnehmer. Die Kampagne wird im bestehenden Zustand weitergeführt. Das erforderliche Werbebudget ist weiterhin vollständig und durchgängig vom Auftraggeber direkt an die Werbeplattform zu entrichten. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist die vollständige und ernsthafte Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 3 (5) a.–e. Wird gegen eine dieser Pflichten verstoßen, entfällt der Anspruch auf die Garantie. Eine Einstellung im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein durch die Kampagne generierter Bewerber durch den Auftraggeber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen wird – unabhängig von Art oder Umfang der Beschäftigung (z. B. Vollzeit, Teilzeit, befristet). Freie Mitarbeit oder projektbezogene Beschäftigung gelten nicht als Einstellung im Sinne dieser Vereinbarung. Erfolgt eine Einstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Zusammenarbeit, gilt die Garantie rückwirkend als erfüllt.
§4 Leistungsverpflichtung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung, beziehungsweise beschafft diese zeitnah.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet, sofern diese keine wesentlichen Mängel aufweisen.
Verzögert und/oder verhindert der Auftraggeber durch Verschiebungen von Terminen oder mangelnde Mitwirkung die Leistungserbringung des Auftragnehmers, bleibt die vereinbarte Vergütung fällig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Werbemedien seine Zustimmung oder etwaige Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gelten die vorgelegten Materialien als genehmigt.
Sollte der Auftraggeber nachträglich Änderungen an den vereinbarten Inhalten vornehmen oder deren Veröffentlichung zurückziehen, obwohl diese zuvor vom Auftraggeber freigegeben wurden, und diese Änderungen einen starken Einfluss auf die Performance der Dienstleistung haben könnten, erlischt jegliche Garantie hinsichtlich der Wirksamkeit der Dienstleistung. In einem solchen Fall bleibt die vereinbarte Vergütung dennoch vollständig fällig. Dies umfasst insbesondere das Offlinenehmen von Inhalten, die bereits publiziert wurden, oder das nachträgliche Verlangen von Änderungen, die außerhalb der Abnahmefrist von 7 Kalendertagen erfolgen und potenziell die Performance der Kampagne erheblich beeinträchtigen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich zu informieren, sobald durch die Dienstleistung des Auftragnehmers entweder (a) ein Bewerber eingestellt wurde oder (b) ein Kunde gewonnen bzw. ein Auftrag erteilt wurde. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, den entsprechenden Datensatz im jeweiligen Bewerber- bzw. Lead-Management-System in einen finalen Status zu überführen, der den Abschluss des Bewerbungs- oder Auftragsprozesses eindeutig erkennen lässt (z. B. ‘eingestellt‘, ‘beauftragt‘, ‘abgeschlossen‘ oder vergleichbare Bezeichnungen). Diese Informationspflicht stellt eine wesentliche Mitwirkungspflicht dar. Ihre schuldhafte Verletzung kann die wirtschaftliche Grundlage der Zusammenarbeit gefährden und berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars.
§5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags oder der Annahme des Angebots, sofern nicht im Vertrag oder Angebot ausdrücklich ein späteres Startdatum vereinbart wurde. In diesem Fall gilt das dort angegebene Startdatum als Beginn der Zusammenarbeit.
Die Mindestlaufzeit der Zusammenarbeit beginnt mit dem Tag der erstmaligen Veröffentlichung der Werbekampagne (z. B. Meta Ads) und läuft ab diesem Zeitpunkt für die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Dauer. Die vorbereitende Projektphase – insbesondere Account-Einrichtung, Content-Produktion und Kampagnenerstellung – ist nicht Teil der Mindestlaufzeit und verlängert diese nicht. Die Zeit für das Einrichten des Accounts, die Erstellung der Kampagnen sowie die Aufnahme von Inhalten wird im Vertrag festgelegt. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, beträgt diese Zeit 2 Wochen.
Eine Kündigung des Vertrags oder der Zusammenarbeit ist sowohl 40 Tage vor dem Ende der Erstlaufzeit als auch 40 Tage vor dem Ende jeder nachfolgenden Verlängerungsperiode möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag oder das Angebot automatisch um die ursprüngliche Laufzeit.
Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten monatlichen Zahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu leisten, unabhängig davon, ob die entsprechenden Leistungen bereits erbracht wurden. Rückerstattungen für bereits geleistete Zahlungen sind ausgeschlossen.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die monatliche Dienstleistungsvergütung des Auftragnehmers versteht sich zuzüglich des Werbebudgets, das für die Schaltung von Anzeigen auf der Plattform Meta (Facebook & Instagram) erforderlich ist. Das Werbebudget wird separat vom Auftraggeber direkt an Meta entrichtet und ist nicht Teil der Dienstleistungsgebühr.
Der Auftragnehmer spricht auf Basis der Zielsetzung und Erfahrungswerte eine empfohlene Budgethöhe aus, um eine wirksame Kampagnenleistung zu ermöglichen. Die tatsächliche Budgethöhe kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber individuell angepasst werden, sollte jedoch im empfohlenen Rahmen liegen, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, in seinem eigenen Meta-Werbekonto (Facebook Business Manager) eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen, über die das für Werbeanzeigen vorgesehene Werbebudget abgerechnet werden kann. Die Zahlungsmethode, vorzugsweise eine Kreditkarte, muss während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit aktiv, gültig und ausreichend gedeckt sein, um eine unterbrechungsfreie Schaltung der Anzeigen sicherzustellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Einschränkungen der Kampagnen, die auf eine nicht oder unzureichend hinterlegte Zahlungsmethode im Meta-Konto des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entstandene Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Hotelkosten oder sonstige Zusatzkosten, zu erstatten, sofern der Auftraggeber einen bereits vereinbarten Drehtermin innerhalb von 7 Tagen vor dem geplanten Termin kurzfristig absagt oder verschiebt. Erfolgt die Absage oder Verschiebung des Termins außerhalb dieser Frist, ist der Auftraggeber nicht zur Erstattung der genannten Aufwendungen verpflichtet.
Die Zahlungspflicht des Auftraggebers besteht unabhängig vom Stand, Fortschritt oder Erfolg der Leistungserbringung. Maßgeblich für die Fälligkeit sind die im Angebot oder in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt mit Vertragsschluss ausdrücklich an, dass die vereinbarte Vergütung zu den dort genannten Terminen fällig wird – auch dann, wenn einzelne Leistungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht oder nicht vollständig erbracht wurden. Ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB) oder die Berufung auf Zurückbehaltungsrechte ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen.
Kommt es im Rahmen der Zusammenarbeit zu Verzögerungen, Unterbrechungen oder Terminverschiebungen – gleich aus welchem Grund und unabhängig davon, ob diese durch den Auftraggeber, Dritte, Teilnehmende oder organisatorische Umstände verursacht wurden – berührt dies die vereinbarte Vergütungspflicht nicht. Insbesondere bleibt die Fälligkeit der vereinbarten Zahlungen unberührt.
Sofern Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder Dritter nicht rechtzeitig erfüllt werden (z. B. Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Teilnahme an Terminen, technische Einrichtung oder Onboarding-Prozesse), verschiebt sich die Leistungserbringung entsprechend. Die vertraglich geschuldeten Leistungen gelten in diesen Fällen als ordnungsgemäß angeboten, und der Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen.
Zusätzliche Leistungen, die über den vertraglich festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von 80 € netto berechnet, sofern keine andere Vergütung schriftlich vereinbart wurde.
Für Zusatzaufträge, die über ein zusätzliches Angebot oder einen zusätzlichen Vertrag vereinbart werden, gelten ebenfalls die AGBs.
Wird ein vereinbarter Drehtermin vom Auftraggeber abgesagt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu verlangen, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage. Erfolgt eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber weniger als sieben (7) Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Ausfall- und Umplanungsgebühr in Höhe von 1.500 € netto zu berechnen. Verschiebungen, die mehr als sieben (7) Kalendertage vor dem Termin mitgeteilt werden, sind kostenfrei möglich. Bei Produktionen, die mit einer weiteren Anreise (über 100 km einfach) verbunden sind oder bei denen der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Termin Hotelübernachtungen, Mietwagen, Bahntickets oder sonstige logistische Leistungen buchen muss, sind die daraus entstehenden und verhältnismäßigen, nachweisbaren Aufwandskosten im falle einer Absage oder Verschiebung zusätzlich zur Ausfallpauschale vom Auftraggeber zu erstatten. Maßgeblich ist hierbei, dass die gebuchten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zum Produktionsaufwand und zur Entfernung stehen und bei Bedarf durch Belege nachgewiesen werden können.
Der Auftraggeber übernimmt alle durch den Auftrag anfallenden Kosten (z.B. Material, Darsteller-Honorare) oder erstattet diese an den Auftragnehmer, sofern dieser die Auslagen getätigt hat und die entsprechenden Kosten zuvor schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt und von diesem genehmigt wurden.
Wird die Produktionszeit aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, überschritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Solche Gründe umfassen insbesondere nachträglich geäußerte Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers oder den Fall, dass eine gefilmte Person nachträglich ihre Zustimmung zur Nutzung des aufgenommenen Materials widerruft, wodurch neues Material erstellt und die Produktionszeit verlängert werden muss.
Fälle höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten wesentlich erschweren oder unmöglich machen, führen zur automatischen Suspendierung der Dienstleistungspflichten. In diesem Fall wird die Dienstleistung für die Dauer der höheren Gewalt pausiert und unmittelbar nach deren Ende fortgesetzt. Beide Parteien sind verpflichtet, den jeweils anderen unverzüglich schriftlich über das Eintreten und Ende der höheren Gewalt zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag oder das Angebot mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten; Rückerstattungen für bereits geleistete Zahlungen erfolgen nicht.
Bei einer Verzögerung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bleibt die vereinbarte Vergütung fällig, sofern die Verzögerung verhältnismäßig ist.
Das Honorar ist in voller Höhe zu zahlen, auch wenn das gelieferte Werbematerial nicht veröffentlicht wird, sofern die Nichtveröffentlichung auf dem ausdrücklichen Wunsch oder der Entscheidung des Auftraggebers beruht. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des vereinbarten Honorars.
Wenn der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt, wie zum Beispiel nicht zum Drehtermin erscheint, sich selbst oder seine Mitarbeiter nicht für Aufnahmen bereitstellt oder keinen neuen Drehtag mit dem Auftragnehmer vereinbart, wodurch der Auftragnehmer seine Dienstleistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rückerstattung. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, auch wenn die Nichterfüllung seiner Pflichten die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer unmöglich macht.
Die Zahlung ist grundsätzlich per Lastschrifteinzug (SEPA) möglich. Eine Zahlung per Rechnung kann ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss eine gültige SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilen oder eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen, wird der gesamte noch offene Betrag der vereinbarten Restlaufzeit des Vertrags sofort in einer Summe fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach entsprechender Mitteilung durch den Auftragnehmer zu zahlen. Zusätzlich wird die monatliche Kampagnenpauschale ab diesem Zeitpunkt quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift über ausreichende Deckung verfügt. Kosten, die durch eine fehlgeschlagene Lastschrift entstehen (z. B. mangels Deckung, fehlerhafte Kontodaten oder Widerspruch ohne rechtfertigenden Grund), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einer Rücklastschrift die weitere Zahlungsabwicklung ausschließlich auf Vorkasse umzustellen. Der Auftraggeber wird darüber rechtzeitig informiert.
§7 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit zu Marketingzwecken zu verwenden und das Logo des Auftraggebers auf der Website des Auftragnehmers auszuweisen.
Der Auftragnehmer darf erstellte Materialien für das eigene Portfolio verwenden. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an allen erstellten Dateien und Medien für die vertraglich vereinbarte Dauer und darüber hinaus. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das entstandene Bild- und Videomaterial auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus für eigene Zwecke zu verwenden – etwa zur Präsentation auf der eigenen Website, in sozialen Medien, für Werbezwecke oder zur Verwendung in anderen Kundenprojekten, sofern keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten unzulässig offengelegt werden.
Sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Dateien und Medien werden erst mitvollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber übertragen.
Gesonderte Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen separat schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
§8 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet derAuftragnehmer nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnungen oder sonstige rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den erstellten Inhalten, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Marken, Kennzeichen, Geschmacksmuster, Persönlichkeitsrechte), die durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entsteht.
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Videos, Grafiken, Texte und Musik, frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Inhalte verfügt.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen, die durch die Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte entstehen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber auf mögliche rechtliche Risiken hingewiesen hat.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte resultieren. Sollte der Auftragnehmer aufgrund einer solchen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, frei.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen vorübergehend einzustellen. Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine Rechnung nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum beglichen wurde und eine nachfolgende Mahnung mit weiterer siebentägiger Frist erfolglos bleibt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weitere Ankündigung unter anderem laufende Werbekampagnen zu pausieren oder zu löschen, Webseiten oder Landingpages zu deaktivieren oder zu löschen sowie Zugänge zu digitalen Diensten und Tools zu sperren. Die Leistungsverweigerung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang innerhalb angemessener Frist; gegebenenfalls anfallende Reaktivierungs- oder technische Wiederanlaufkosten können zusätzlich berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, Verzugszinsen und außerordentliche Kündigung, bleiben unberührt.
§9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen eines Vertrags oder einer Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt über die Laufzeit des Vertrags oder der Zusammenarbeit hinaus.
Geschäftliche Geheimnisse und vertrauliche Unterlagen dürfen ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden und sind nach Beendigung des Vertrags oder der Zusammenarbeit auf Verlangen zurückzugeben oder zu vernichten.
§10 Kommunikation
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien erfolgt primär per E-Mail, ergänzend über den WhatsApp-Chat sowie telefonisch.
Als rechtlich verbindlich gelten ausschließlich E-Mails, die von den folgenden E-Mail-Adressen der Domains des Auftragnehmers versendet oder empfangen werden: Für die Domain @betriebsfluss.de sind dies die Adressen info@betriebsfluss.de, buchhaltung@betriebsfluss.de, l.koller@betriebsfluss.de und o.lode@betriebsfluss.de. Für die Domain @medien-baustelle.de gelten info@medien-baustelle.de, buchhaltung@medien-baustelle.de, l.koller@medien-baustelle.de sowie o.lode@medien-baustelle.de als verbindlich. Für die Domain @koller-lode.de sind ausschließlich info@koller-lode.de, buchhaltung@koller-lode.de, l.koller@koller-lode.de und o.lode@koller-lode.de rechtlich wirksam. E-Mails, die von oder an andere E-Mail-Adressen gesendet werden, entfalten keine rechtliche Wirkung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Nachrichten im eingerichteten WhatsApp Business Gruppenchat gelten als zugestellt, jedoch nicht als rechtlich verbindlich. Für rechtswirksame Erklärungen ist ausschließlich der E-Mail-Kontakt über die genannten Adressen maßgeblich.
Der Hauptkommunikationsweg ist der E-Mail-Verkehr. E-Mails, die über die in (2) genannten Adressen versendet werden, gelten als ordnungsgemäß zugestellt und vom Empfänger zur Kenntnis genommen, sofern kein Zustellungsfehler gemeldet wird.
Die Bürozeiten des Auftragnehmers sind von Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Der Auftragnehmer wird in der Regel innerhalb von 12 Stunden an Werktagen auf Nachrichten reagieren.
§11 Besondere Bestimmungen
Die Dienstleistung gilt erst dann als erfüllt, wenn die Kampagne die vertraglich festgelegte Laufzeit online war, die Anzahl an garantierten, qualifizierten Bewerbern erreicht wurde oder eine Besetzung der Stelle erfolgt ist. Zwischenzeitliche Ausfälle, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei Sperrungen des Meta-Accounts (Instagram, Facebook) des Auftraggebers.
Bei einer Vertragsstornierung nach Unterzeichnung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars an.
Sollte der Auftraggeber einen Rechtsstreit beginnen und verlieren, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 300 % des Dienstleistungshonorars.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über geplante Änderungen wird der Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit uneingeschränkten Zugriff auf alle Plattformen, Konten und Systeme zu gewähren, die für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: Werbekonten (z. B. Meta/Facebook, Google), Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn), Webseitenzugänge (z. B. Webflow, WordPress, Onepage.io) sowie weitere Tools oder Plattformen zur Umsetzung von Content-Erstellung, Webseitenpflege oder Werbeanzeigen. Jeglicher Versuch, dem Auftragnehmer den Zugang zu solchen Plattformen, Konten oder Systemen zu entziehen, Zugangsdaten ohne vorherige Mitteilung zu ändern oder das für die Zusammenarbeit freigegebene Eigentum des Auftragnehmers (z. B. Creatives, Kampagnen, Webseiten, Inhalte oder technische Umsetzungen) eigenmächtig zu entfremden oder anderweitig zu verwenden, stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. In solchen Fällen entfallen sämtliche vom Auftragnehmer übernommenen Leistungszusagen, Garantien oder Erfolgserwartungen, unabhängig davon, ob diese vertraglich oder im Angebot fixiert wurden. Darüber hinaus bleibt der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche bis dahin vereinbarten und offenen Vergütungen – insbesondere laufende Dienstleistungshonorare, Monatspauschalen, Projektkosten oder Ratenzahlungen – in voller Höhe zu zahlen, auch wenn die weitere Leistungserbringung infolge des Zugriffsentzugs unmöglich geworden ist. Zusätzlich wird in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des vertraglich vereinbarten Gesamtauftragswertes, mindestens jedoch 3.000 € netto, fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags oder eines Angebots bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Der Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien zu ihrem Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Abreden.
Sollte eine Bestimmung eines Vertrags oder Angebots unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder Angebot ist das Amtsgericht Würzburg.